Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt – hier schlummert viel Potential

16 Millionen Menschen haben sich im letzten Jahr in Deutschland ehrenamtlich engagiert! Das ist nicht nur eine beeindruckende Zahl sondern auch der Indikator dafür, wie wichtig diese Arbeit für unsere Gesellschaft ist. Gerade jungen Mitarbeitenden ist das „Warum“ in ihrer Arbeit immer wichtiger. Nicht immer kann diese Frage allerdings innerhalb des Unternehmens zufriedenstellend beantwortet werden. Wohl aber außerhalb – z.B. durch ein Ehrenamt. Ein Blick auf ein Thema, das wir im Unternehmensalltag viel zu wenig beachten, das aber ein unheimlich großes Potential birgt.

Aber lassen sich Beruf und Ehrenamt überhaupt vereinbaren? Um die Spannung direkt am Anfang aufzulösen: ja, das geht! Bei einigen Ehrenämtern gibt es sogar einen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, für diese Tätigkeiten einen gewissen Freiraum zu bekommen. Aber auch für alle anderen ehrenamtlichen Engagements lohnt es sich sowohl für Arbeitnehmer als auf für den Arbeitgeber, ins Gespräch zu kommen und sich gegenseitig dabei zu unterstützen. Wir beleuchten, welche Möglichkeiten und Chancen dieses Thema bietet.

Egal, an welcher Stelle sich jemand für die Gesellschaft engagiert, sei es bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, dem Sportverein, der Jugendhilfe, dem Tierschutz oder dem Betriebsrat: die ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft, ohne die wir salopp gesagt, ganz schön alt aussehen würden. Denn im Jahr 2019 bekleideten rund 16 Millionen Menschen in Deutschland ein Ehrenamt (Quelle: Statista). Eine unglaubliche Zahl. Davon sind jedoch „nur“ 27% berufstätig. Denn natürlich ist es nicht einfach, neben dem Job, der Familie und notwendiger Erholung, auch noch ein Ehrenamt unterzubringen. Hier besteht noch Nachholbedarf.

Einige Ehrenämter stellt der Gesetzgeber besonders heraus. Dazu zählen unter anderem das Engagement beim Katastrophenschutz, der freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz, der Einsatz als Laienrichter/Schöffe, das Engagement in der Jugendhilfe oder der Einsatz im Betriebsrat. Hier ist der Arbeitgeber häufig verpflichtet, den Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Stunden oder zu bestimmten Anlässen freizustellen und auch in vielen Fällen eine Lohnfortzahlung zu gewährleisten, die er sich anschließend über die Steuer zurückholen kann. Wie diese Regelungen im Einzelnen aussehen, legen die Länder fest. Es lohnt sich also, einmal einen Blick in das jeweilige Landesgesetz zu werfen.

Die rechtlichen Regelungen können aber nur ein Startpunkt für dieses Thema sein. Denn sehr viele Ehrenämter werden davon nicht erfasst, sind aber nicht weniger wichtig für die Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt. Das sind beispielweise der Tierschutz, die Obdachlosenhilfe oder auch das Engagement in Freizeit- und Sportvereinen. Hier ist das Zusammenspiel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefragt. Einige Unternehmen stellen ihre Mitarbeiter bereits auf freiwilliger Basis für einige Stunden im Monat frei, wenn sie diese mit einem ehrenamtlichen Engagement füllen. Und was hat der Arbeitgeber davon? Einiges!

Zum einen sind da die Vorteile, die sich in Bezug zu seinen Mitarbeitenden ergeben. Ein Ehrenamt ist neben der eigentlichen Arbeit auch immer eine Horizonterweiterung. Man begegnet Menschen, die sich zum Teil weit außerhalb der eigenen Bubble bewegen, man begegnet anderen Lebensrealitäten. Das erdet und weitet den Blick. Dies kann für einen Arbeitnehmer auch im Job sehr nützlich sein. Zudem bindet das Verständnis des Arbeitgebers für die Erfordernisse eines Ehrenamtes den Arbeitnehmer an das Unternehmen. Denn werde ich als ganzer Mensch, nicht nur als Arbeitnehmer, wahrgenommen und unterstützt, erhöht das mein Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen. Im Recruiting kommt hinzu, dass die Unterstützung eines Ehrenamtes ein großer Pluspunkt bei der Entscheidung für das Unternehmen sein kann und unbedingt in der Ausschreibung erwähnt werden sollte. Potenzielle Arbeitnehmer, die bereits ein Ehrenamt ausüben, sehen eine gute Möglichkeit, dieses mit ihrem neuen Job zu verbinden. Solche, die sich noch nicht engagieren, ziehen dies vielleicht zum ersten Mal in Betracht. Gerade für jüngere, gut ausgebildete Menschen, die hohe Anforderungen an ihren Arbeitgeber stellen, kann dies zum Pullfaktor werden.

Zum anderen kann ein Unternehmen auch öffentlich stolz darauf sein, ehrenamtliches Engagement zu fördern. Denn die soziale Verantwortung von Unternehmen ist in den letzten zehn Jahren immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Unternehmen sind dazu aufgefordert, nicht nur nach kapitalistischen Maßstäben zu wirtschaften, sondern auch der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Die Förderung von Arbeitnehmern, die sich ehrenamtlich betätigen, kann dafür ein großer Hebel sein. Dies in der öffentlichen Darstellung des Unternehmens zu betonen, erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und kann die öffentliche Wahrnehmung positiv beeinflussen.

Es ist also offensichtlich, dass die Förderung von ehrenamtlichem Engagement durch Unternehmen sinnvoll und begrüßenswert ist. Und das weit über die vom Gesetzgeber festgelegten, förderungswürdigen Ehrenämtern hinaus, auch wenn dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Denn alle Seiten profitieren davon. Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, aber am meisten die Menschen und Tiere, um die sich ehrenamtlich gekümmert wird.

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Quellen:

https://de.statista.com/themen/71/ehrenamt/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173632/umfrage/verbreitung-ehrenamtlicher-arbeit/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154275/umfrage/ausuebung-ehrenamtlicher-taetigkeit-durch-berufstaetige/

https://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-12/faq-ehrenamt-arbeitsrecht

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/ehrenamt-als-nebentaetigkeit-was-man-arbeitsrechtlich-beachten-muss-4133

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/freistellung-ehrenamt/7310772.html